Frage:
steuerausgleich finanzamt rechte?
mario_mund
2010-03-18 04:40:33 UTC
hallo habe meinen steurerausgleich schon gemacht und jetzt hab ich ein problem ich habe eine 70% behinderung die ich erst heute schriftlich habe, da ich aber meinen steuerausgleich schon gemacht und bescheid bekommen habe ist jetzt meine frage kann ich trotzdem im nachhinein das mit der behinderung noch ein reichen weil da bekomme ich etwa geld zurück weiß das jemand danke biggi
Drei antworten:
Johnny
2010-03-18 06:43:32 UTC
Wenn du einen Bescheid vom Finanzamt bekommst, dann hast du gemäß §355 Abgabenordnung einen Monat Zeit um dagegen Einspruch einzulegen. Du kannst also in der Zeit noch Belege nachreichen und die Steuerfestsetzung wird geändert.



Ist der Monat schon abgelaufen, wird's schwieriger - aber nicht unmöglich.

Es gibt die Möglichkeit der sogenannten "neuen Tatsache". Diese ist in §173 Abgabenordnung geregelt. Wenn dir die neue Tatsache zu mehr Erstattung verhilft, musst du aber nachweisen, dass dich an der verspäteten Abgabe kein Verschulden trifft. In deinem Fall war aber das Gutachten noch nicht erstellt - du könntest also versuchen, das auf diese Weise zu begründen.



Wie gesagt, die einfachste Lösung ist §355 AO, wenn der Monat noch nicht vorbei ist. §173 AO hilft dir evtl. mit einer Begründung, warum du zu spät einreichst...
Sprendlinger
2010-03-18 13:06:44 UTC
Ich deutschland kannst Du ihn nachreichen bzw gegen den Bescheid Widerspruch einlegen und die fehlenden Unterlagen vorlegen
?
2010-03-18 11:43:44 UTC
am besten fragst du da in der arbeiterkammer nach.

die haben eine eigene Steuer info Hotline



http://wien.arbeiterkammer.at/steuer.htm



regards

John


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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