Frage:
Was tun gegen Nachzahlung laut Einkommensteuerbescheid?
Malte Z
2008-09-22 14:18:31 UTC
Wenn der Einkommensteuerbescheid eine Nachzahlung bringt, gibt es da eine Möglichkeit dagegen vorzugehen? Kann man einen Zahlungsaufschub oder Ratenzahlung o.ä. beantragen? Und wie schauts bei einer Nachzahlung bei einer freiwilligen Arbeitnehmerveranlagung aus?
Vier antworten:
Johnny Bravo
2008-09-22 23:37:34 UTC
Nachtrag:

Oh, sehe gerade dass es sich hier um Österreich handelt. Das was ich schrieb gilt natürlich für Deutschland, sorry! Aber ich war wohl nicht der Einzige. Ich lasse das trotzdem mal stehen.



Das kann nicht sein, dass Du als Arbeitnehmer so viel Steuern nachzahlen sollst. Bei Steuerklasse 1 geht das zumeist +/- Null aus. Du warst vielleicht zwischendurch arbeitslos oder hattest weitere Einkünfte.



Überprüfe Deinen Bescheid noch einmal mit Deiner Berechnung. Vielleicht findest Du einen Fehler dann musst Du innerhalb vier Wochen einen Einspruch einlegen.



Das mit der Ratenzahlung ist schwierig. Eigentlich lässt sich das Finanzamt darauf nur ein, wenn Du beweisen kannst dass eine Bank Dir keinen Kredit gewährt. Drei bis vier Raten bekommst Du aber auch so hin. Jetzt die erste Rate bezahlen, im Oktober die zweite, dann bekommst Du eine Mahnung, dann zahlst Du die dritte Rate und danach die vierte. Du musst dann zwar Säumniszuschläge (1% der Schuld) bezahlen, aber das ist wohl zu verschmerzen.



Wie gesagt: hast Du während des Jahres Arbeitslosengeld/ Krankengeld bezogen kann es sehr gut sein, dass Du nachzahlen musst. Hattest Du dagegen lediglich Einkünfte als Arbeitnehmer ist eine Nachzahlung eigentlich nicht möglich.



Vielleicht solltest Du Dich mal beraten lassen von einem Lohnsteuerhilfeverein. Vielleicht können die noch was für Dich rausholen.
swissnick
2008-09-22 22:35:57 UTC
Zuerst ist die Frage, ob Du der Meinung bist, dass die Nachforderung zu Recht erfolgt oder nicht. Wenn zu Recht: anrufen und nach Möglichkeiten fragen, Ratenzahlung ist m.E. möglich.



Wenn nicht zu Recht: Einspruch einlegen gemäss Rechtsmittelbelehrung auf dem Bescheid, aber kurz und deutlich begründen, was genau nicht passt. Mit Aussagen wie "kann nicht sein" oder "mir zu viel" kommst Du nicht weit, da musst Du schon Fehler in den Voraussetzungen, Tarifen oder Berechnungen finden. Lasse Dich allenfalls beraten, aber verpasse die Frist nicht.
?
2008-09-22 23:31:14 UTC
Wenn Du meinst das ist ungerechtfertigt kannst Du Einspruch erheben.Innerhalb von 4 Wochen.

Sonst kannst Du um Aufschub oder Ratenzahlung bitten, musst aber Zinsen zahlen.

mfG gw38
2008-09-22 21:36:19 UTC
Einspruch erheben, dann kann man immer noch Ratenzahlung vereinbaren. Mit der Einsprucherhebung aber gleichzeitig die Stundung beantragen, denn sonst musst Du trotz Einspurch erst einmal zahlen.


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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